Ich komme im Zusammenhang mit all diesen derzeit prominenten Vergewaltigungsfällen, oder am Ende auch Nichtfällen, jetzt einmal auf ein ganz einfaches Element.
Wieso kann der mutmaßliche Täter, der ja auch Opfer einer verleumderischen Anschuldigung sein könnte, über Monate gnadenlos durchs Blitzlichtgewitter geführt werden, während dem mutmaßlichen Opfer, das ja im anderen Sinne Täter sein könnte, wie selbstverständlich Anonymität gewährt wird?
Stellt dieses Prozedere nicht schon in sich selbst eine Form der Vorverurteilung dar?
Rein rhetorische Frage: Selbstverständlich tut es das. (weiterlesen…)









