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Spiritualität ist fast immer Mist (II)

Donnerstag, 12. Mai 2011

Jetzt ist es tatsächlich passiert.

Ob meines Spaßes “Spiritualität ist fast immer Mist” fuchtelt ein (selbsternannter?) Superspiri tatsächlich mit weltlichen Paragraphen herum.

“sadhu sagt:
12. Mai 2011 um 00:49 (Bearbeiten)

jetzt mal ganz ernsthaft … gut durchlesen … verstehen … und eine reinigung durchführen …. würde mich drüber freuen …. es ist wichtig das im netz frieden herrscht …. meinungsfreiheit wie du sie verstehst ist nichts für den öffentlichen raum ….
grüsse … bernhard

§ 166 StGB
„(1) Wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) den Inhalt des religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnisses anderer in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) eine im Inland bestehende Kirche oder andere Religionsgesellschaft oder Weltanschauungsvereinigung, ihre Einrichtungen oder Gebräuche in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören.“

manchmal ist es besser respekt und frieden vor der meinung zu halten”

Bemerkenswert an dieser hochspirituellen Einlassung ist für den Philologen zunächst, dass der Kleinschreiber die Großbuchstaben im Gesetzestext stehen ließ.

Also: Spirituelles ist klein zu schreiben, Profanes groß.

Betrachten wir die Sache lexematisch.

Reinigung / Frieden / Meinungsfreiheit / öffentlicher Raum (weiterlesen…)