Die Schimpfbewegung könnte selbstverständlich auch eine Schimpfdemonstration mit anschließender Schimpfkundgebung anständig beim Ordnungsamt anmelden, also, dass, wie sonst auch, wer beim Schimpfen Rechtsverstöße beginge lediglich einzelverantwortlich sei und die Veranstalter ausdrücklich dazu aufrufen, auch noch der engagierteste Schimpfer solle im Rahmen der Gesetze schimpfen.
Mit welcher Begründung wiese das Ordnungsamt bzw. wiese die kommunale Polizei diesen Antrag ab?
Schimpfen ist schließlich zumindest ein Teil der meisten sonstigen Demonstrationen, oft wird auch fast nur geschumpfen. Wieso sollte nicht jeder mündige Bürger schimpfen dürfen können, wie er will?
Das möchte allerdings ein Umzug werden, gegen den ein Christopher Street Day sich ausnimmt alswie ein Geriatrieaushumpeln, eine halbblinde Schlafmützenveranstaltung auf Stöcken und an Rollatoren.
Das möchte richtig lustig werden. Ich wäre ganz sicher dabei und achtete auf eine gut geölte Stimme, also, dass man mich je nach Windstand und Wetterlage einzeln bis auf die Halbhanglagenbalkone der Schwabenmetropole hören könnte.
Gute Kollegen dabei, lautstarke Gesellen, das befeuert natürlich noch und hebt den Busen zusätzlich, dessen Ausschallvermögen.
Mindestens ich zöge mir da wohl auch einen Sonderfrack über. Womöglich einen sehr grellen Einmalsonderfrack. Bongos, zur rhythmischen Unterstützung lässig umgehängt, eine grobe Rassel dabei.
Oh Herr, was schümpfe ich! (weiterlesen…)










