Mit ‘leistungsloses Einkommen’ getaggte Artikel

Tat für Tat

Samstag, 21. Februar 2009

Die Idee ist einfach: Jeder Haushalt, in dem Kinder aufgezogen werden und in dem mindestens ein Elternteil arbeitet, sei es sozialversichert oder selbständig, erhält nach einem noch zu erstellenden Schlüssel bis ca. 50.000 Euro Jahreseinkommen linear abnehmend ein Arbeitszeitguthaben.

Das heißt, der jeweilige Haushalt hat Anspruch auf Hilfstätigkeiten im Haushalt, bei der Kinderbetreuung, Müllentsorgung, im Garten, beim Einkauf usw. durch Hartz-IV-Empfänger in einem bestimmten Stundenumfang pro Woche.

Keinerlei gewinnerzielende Tätigkeiten (Büro, Produktion etc.) können dabei abgerufen werden. Wer seinen Stundenanspruch nicht einlösen möchte, kann diesen für z. B. vier Euro je Stunde an Interessenten veräußern. Begonnen wird das Programm mit kinderlosen, unter 30-jährigen Leistungsempfängern.

Keiner sieht mehr ein, warum es inzwischen Millionen gering verdienend Arbeitende mit Kindern gibt, die keinerlei Entlastung durch arbeitslose Leistungsempfänger erhalten. (weiterlesen…)