Ich bin gespannt, wann die ersten Präzedenzurteile kommen werden.
Wie nahe, in welcher Höhe, darf eine private Drohne einer Polizeistation oder einer Kaserne kommen, bis dass sie abgeschossen werden darf, der unsichtbare Steuermann verurteilt?
Wie nahe darf eine Drohne mir kommen, wie tief über meinen Garten fliegen, bis ich sie im ersteren Falle, da sie mich ja unerlaubt filmen, fotografieren, belauschen könnte, gar mich am Leben bedrohen, bedenkenlos unschädlich machen darf, im letzteren vielleicht nur Anzeige gegen Unbekannt erstatten?
Muss ich drei Mal laut zurufen, sie möchte sich verpissen, bis dass ich zur Patsche greifen darf?
Und wenn die Drohne einen Lautsprecher hat, entsprechend bemalt ist, sagt, sie sei von der Polizei oder vom “Verfassungsschutz”, muss ich ihr das dann glauben, gemäß Unschuldsvermutung?
Ab wann darf ich mich gegen so ein Vieh wehren?
Autos fahren ja auch nur Meter an mir vorbei, womöglich nur halbe Meter, und deshalb darf ich ihnen doch keine Stahlseile unter die Räder bringen, so dass die lustig wegfliegen und das Mobil schnell strandet.
Darf ich mich gegen eine Drohne erst dann zur Wehr setzen, wenn sie mir mutwillig ein Ohrläppchen zerfetzt hat? (weiterlesen…)