Ich bin gespannt, wann die ersten Präzedenzurteile kommen werden.
Wie nahe, in welcher Höhe, darf eine private Drohne einer Polizeistation oder einer Kaserne kommen, bis dass sie abgeschossen werden darf, der unsichtbare Steuermann verurteilt?
Wie nahe darf eine Drohne mir kommen, wie tief über meinen Garten fliegen, bis ich sie im ersteren Falle, da sie mich ja unerlaubt filmen, fotografieren, belauschen könnte, gar mich am Leben bedrohen, bedenkenlos unschädlich machen darf, im letzteren vielleicht nur Anzeige gegen Unbekannt erstatten?
Muss ich drei Mal laut zurufen, sie möchte sich verpissen, bis dass ich zur Patsche greifen darf?
Und wenn die Drohne einen Lautsprecher hat, entsprechend bemalt ist, sagt, sie sei von der Polizei oder vom “Verfassungsschutz”, muss ich ihr das dann glauben, gemäß Unschuldsvermutung?
Ab wann darf ich mich gegen so ein Vieh wehren?
Autos fahren ja auch nur Meter an mir vorbei, womöglich nur halbe Meter, und deshalb darf ich ihnen doch keine Stahlseile unter die Räder bringen, so dass die lustig wegfliegen und das Mobil schnell strandet.
Darf ich mich gegen eine Drohne erst dann zur Wehr setzen, wenn sie mir mutwillig ein Ohrläppchen zerfetzt hat?
Ist es nicht nur Sachbeschädigung, sondern auch Widerstand gegen die Staatsgewalt, wenn ich eine dubiose Staatsdrohne runterhole? Diebstahl, wenn ich sie überdies behalte?
Darf ich sie mit Wattebäuschchen bewerfen, bis dass die sich in die Rotoren wickeln, das arme Ding, um nichts wissend, völlig unschuldig, direktemang mit der Kameraschnauze aufs Pflaster kracht?
Bis wie viele Meter vor meinem Schlafzimmerfenster muss ich so eine Missgeburt noch zugucken lassen, wenn ich mir grade vielleicht einen runterholen will, oder halt grade auch nicht?
Wie lange darf die legale Drohnenklatsche sein? Wie weit ein Fangnetz reichen, andere Vorrichtungen, Drohnenlassos usw.?
Kann ich auf putative Notwehr plädieren – sie könnte ja einen Giftpfeil bergen, Giftgas – , jedenfalls sobald das Teil direkt auf mich zusteuert?
Ab wann habe ich Aussichten auf Erfolg über eine Stalking-Klage, eine wegen Nötigung, gegen den Betreiber? Ist es Selbstjustiz, so ein Säuviech einfach unschädlich zu machen, ohne vorherigen richterlichen Beschluss, der mir dies gestattet?
Was, wenn ich meine eigene Drohne auf sie losschicke, weil die auch rallig ist, vor dem gemeinsamen Absturze und Verenden, wozu Drohnen nunmal da, nochmal Sex im Fluge haben will, ich ihr diesen Wunsch einfach nicht zu verwehren weiß, auch, weil sonst die Gleichstellungsbeauftragte anrückte?
Was, wenn die Drohne auf meinem Gartenteich notwassert? Muss ich sie dann zum Fundbüro tragen, wenn sie von selber nicht wieder hochkommt?
Was, wenn ich die Drohne zur Beweisaufnahme selbst filme, das Video zur Dokumentation ins Netz stelle, und es ist ein Logo einer Großfirma drauf, und die verklagt mich wegen unberechtigter Nutzung, wegen Rufschädigung?
Und wenn die Drohne tatsächlich lebt, ein Außerirdischer, muss ich dann alle Daten löschen, weil ich sonst seine Persönlichkeitsrechte verletze?
Ein schöner, kompakter Ball aus Lametta, ‘nen Knallfrosch rein, gut geworfen, was macht der Nacktflügler dann?
Geht natürlich nur an Silvester.
Oder eben ein Hanfschlingenschleudergerät. Für echte Lebewesen völlig ungefährlich, 100 % öko. Landet das Teil eingermaßen weich, so kann man es nach Befreiung oder auch etwas Nachreparatur der Rotoren gleich wiederverwenden.
Gut wäre auch eine kugelhälftige Springeinweisungszange. Das Biest zappelt noch ein wenig drinherum, kann sich aber an den Innenwänden kaum ernsthaft verletzen, weitestgehend gesund, noch leichter wieder in Gang zu setzend, in Ruhe geborgen werden. Spätestens, wenn der Akku leer. Oder gleich, weil die Zwischenschicht aus Alu den Funk abmacht, damit das Manöver vereinfacht.
Man könnte natürlich auch mit der Tesakanone (nicht Tesla: ja, Tesa) draufhalten: Frisch feingehäckselte Tesastreiflein werden in Sonderzahl auf das unbekannte Flugobjekt per Druckluft ausgeschossen, wickeln sich, wollen sie, oder auch nicht, um alle Rotoren, ja, traurig die Schlagseite des Aeroplanes bald, dessen Dekadenz sicher.
Will man es mal etwas sadistisch treiben, so mag auch das Sinkschussnetz einen hübschen Effekt abgeben. Das sollte es auch. Denn es ist technisch recht aufwendig. Eher was für Profis.
Zumindest im Nahbereich aber sollte die verlängerte neunundneunzigschwänzige Katze taugen. Ein hohler Stab, darinnen ein feines Stahlseil, ausgeschleudert über ein Wolframgewicht, daran geflochten die Sinkschnüre, womöglich gar aus spleißigem, räudigem Nylon.
Der echte Sportsmann wird es natürlich mit der Patsche halten. Da darf der remote Kameramann dann direkt sehen, wie seine Linse schlussgültig, allenfalls noch nachtrudelnd, eine Rechtschaffene eingeschenkt bekommt.
Ob eine Luftschlangenhaubitze wohl, wie der Knallfrosch nach Silvester, nach Fasching schon wieder unzulässig?
Darf man eine Drohne ganz versehentlich mit dem Rhönrad überrollen?
Sowieso: Muss man bei offenkundig geisteskranken oder behinderten Drohnen nicht doch die Weißkittel holen, sich nicht auch noch unterlassener Hilfeleistung schuldig zu machen?
Was mache ich, wenn die Drohne sich ganz unschuldig auf mein Vesperbrot setzt, mich dabei ganz zutraulich ansurrt? Durstig gar, und notdurftbedürftig?
Ja, sie tun mir schon leid, die armen Kerlchen, und zwar nicht nur, weil sie auch noch ein weibliches grammatisches Geschlecht mit sich herumfliegen müssen.
Eigentlich ist das ja üble Sklaverei.
Kanonenfutter für Perverse.
Stellen Sie sich mal vor, Sie wären eine völlig unschuldige Drohne, und man schickte Sie, praktisch chancenlos, nur zum Teste von dessen Schutzmaschinerien, gegen den Göller. Ein absolutes, programmiertes Erdfahrtskommando.
Das ist doch nicht fair! Oder?
Und der Arschsack, der Sie steuert, der kauft sich einfach neue, Geld weiß er ja, wie man druckt, guckt sich das ganze Elend bequem bis zum Ende an.
Was für eine Demütigung! Was für ein übeler Rassismus!
Jeder Mensch, der noch einen Funken Anstand im Leibe hat, muss sich daher kompromisslos für die Drohnenrechte einsetzen.
Es kann nicht sein, dass derart zarte Wesen überallhin skrupellos verheizt werden.
Hier bedarf es einer unmissverständlichen EU-Richtlinie, aber mal wirklich vollkommissariatsmäßig.
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Tags: Drohnen, Drohnenkrieg