Dies Ding hier, ein Prozess zu einem millimetermissratenen Kleinkinderohrlochstechen, ist so kurios, dass ich es aufgreifen muss.
Der ganze Bericht läse sich wie eine blanke Realsatire, stünde nicht die Frage nach dem Kindeswohl im Raume.
Und gäbe es nicht den Bezug zur Knabenbeschneidung.
Wie ich es ankündigte, dessen sicher, dass die Sache für die Berliner Knabenverstümmlerdurchwinker noch reichlich komplizierter werden werde, als die sich das in ihrer Besinnungslosigkeit zunächst gedacht, baut sich jetzt, und da wird mehr kommen, schonmal dieser Fall vor ihnen auf.
Hier ist von der “Einwilligung” eines dreijährigen Mädchens die Rede, das sich, mit pierceverhunztem Vater als Vorbild, zum Geburtstage ein doppeltes Ohrlochstechen wünschte, das dann nicht den Vorstellungen ebenjenes Vaters entsprach, was diesen wider die fahrlässigen Stecher vor Gericht führte.
Der Richter ging, analog zum Kölner Beschneidungsurteil, wo der behandelnde Arzt wegen eines Verbotsirrtums freigesprochen wurde, ebenfalls davon aus, dass den Durchstechern keine Strafe wegen Körperverletzung zugemessen werden könne.
In diesem Falle, noch.
Sollte die Knabenbeschneidung “gesetzlich geregelt”, also erlaubt werden, so haben wir hier, was vorsätzliche Kinderverletzung und -verstümmelung anlangt, mit einem rituellen Wilden Westen zu rechnen.
Oder hat man etwa vor, Moslems und Juden in ihren Kinderqüalrechten über alle anderen Bürger und deren diesbezügliche religiöse Vorlieben zu stellen?
Ja, klar hat man das vor.
Allein, es fehlt an jeder nachvollziehbaren Begründung. (weiterlesen…)
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