Bettina Wulff, die Frau des Ex-Bundespräsidenten, klagt gegen Google, auf dass bei Eingabe ihres Namens nicht mehr automatisch Suchbegriffe wie “Rotlichtvergangenheit” oder “Escort” auftauchen mögen.
Das ist ja mal apart.
So sehr ich die Verletztheit der Dame, die nach Angaben ihres Anwaltes schon von diversen Medien Unterlassungserklärungen bewirkte (Günther Jauch soll sich verweigert haben, werde deshalb ebenfalls verklagt), nebst teils erheblichen Schmerzensgeldzahlungen, verstehe, frage ich mich doch, wie man gegen Google ein Präzedenzurteil (oder gab es Vergleichbares schon?) erwirken will, dahingehend, dass die Firma Hinweise auf gerne aufgerufene unbewiesene Gerüchte aus ihren Programm tilgen soll.
Das hieße in letzter Konsequenz, dass ich nicht einmal diesen Artikel schreiben dürfte, da auch ich diese erwähne (wie sonst sollte ich das können? – je mehr Schmerzesgeld, je mehr Leser?), gar ungefragt. (Einen Verbotsirrtum könnte ich nicht geltend machen, da ich von den Unterlassungserklärungen anderer im Zusammenhang nachweislich mitbekommen habe.)
Ich bin ja nun wirklich nicht der Anwalt der sogenannten “Datenkraken”.
Kann es mit der Unterlasserei aber so weit gehen, soll es so weit gehen, dass Suchmaschinen keine Hinweise mehr darauf liefern dürfen, welche, wenn auch unbewiesene Gerüchte es bezüglich einer Person oder Sache gab oder gibt?
Muss der Google, wenn er unterliegt oder vor einer Verhandlung klein beigibt, Bettina Wulff nun auch noch Schmerzensgeld zahlen, weil er seine Nutzer ganz normal, wie sonst auch, mit Hinweisen versah? (Ich fand unter “Verwandte Suchanfragen” gerade noch, 13.22 Uhr, “bettina wulff prostituierte”.) Also lediglich darüber informiert, was viele interessierte?
Macht sich Google dadurch strafbar, seinen Nutzern, wie sonst auch (ich gehe mal davon aus, dass die Firma hier ihre ganz normalen Algorithmen laufen ließ, keine Verschwörung gegen Frau Ehrensold anzettelte), derlei Hinweise zu geben?
So oder so: Der Google sitzt jetzt in der Zwickete.
Gibt er außergerichtlich nach, so kann jeder kommen.
Verliert er vor Gericht, so erst recht.
Wäre natürlich irgendwie lustig, wenn der Google wegen der Gerüchte um die Gattin eines deutschen Ex-Bundespräsidenten sein ganzes Geschäftsprinzip ummodeln müsste.
Um den Google täte es mir dabei nicht sonderlich leid. Das ruinierte weder ihn noch die Konkurrenz. Es wären ja nur wenige Knopfdrücke, das zu ändern.
Im Sinne der Netz- und Informationsfreiheit wäre das aber eine ganz üble Sache.
Schließlich macht sich der Google die Gerüchte um Bettina Wulff ja nicht zueigen, indem er seine Nutzer über deren sehr verbreitetes Vorhandensein informiert.
Wie schon oben gesagt: Durch diesen Artikel informiere ich meine (zugegeben, etwas über 10% weniger Nutzer als beim Google) Leser ja auch, nolens volens, darüber, dass es derlei Gerüchte, meinetwegen auch Verleumdungen, gab, gibt.
Irgendwann darf ich dann, in letzter Konsequenz, nicht einmal mehr irgendwas davon sagen, dass andere über einen anderen oder eine andere Sache mal etwas Unbewiesenes gesagt hätten, weil ich damit der Geschichte doch wiederum Vorschub geleistet hätte.
Nun gut, siehe Euro, siehe Beschneidung, wir sind ja schon mehr als halbert in Absurdistan.
Trotzdem, noch ist nicht aller Tage Abend, ist hier die Medienfreiheit zu verteidigen.
Ich frage mich auch, was sich der Anwalt (die Anwälte, Ehrengeld ist sicherlich genug da) der Frau Wulff, wenn sie schon selber nicht so weit denken kann, was für eine Art Angriff hier unterommen, dabei gedacht.
Denn, sollte Frau Wulff unterliegen (wovon normalerweise auszugehen wäre, aber es ist, siehe oben, nichts mehr im Lot), so möchte ja leicht gleich darnach in der Bild stehen, Riesenlettern: “Google darf weiter auf Rotlicht-Wulff-Gerüchte verweisen!”
Das wäre denn nun auch, wie man früher sagte, Scheiße, wie man heute sagt, suboptimal für Frau Wulff.
Irgendwann mache ich doch noch eine Anwaltsberatungskanzlei auf.
Keine Rechtsberatung, da ich dafür keine Zulassung habe.
Nur Denkberatung.
Ich denke, das darf ich, bis dass es mir ein ordentliches deutsches Gericht, inalsoweit es sowas noch gibt, sonst eben ein unordentliches, oder der EuGH, untersagt.
Ich werde, sollte ein solches Urteil ergehen, was Vergangenes anlangt, auf jeden Fall auf Verbotsirrtum plädieren.
Und zwar egal, was mein Anwalt davon hält.
Deutsch für Entscheider gibt es oben rechts.
(Nachtrag: Ich sehe gerade, 14.15 Uhr, dass Jauch schnelle das Handtuch geworfen habe. Der Google meines Wissens noch nicht.)
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Tags: Bettina Wulff, Was noch?
Prostituierte lassen Zeitungen gerichtlich verbieten zu schreiben, sie hätten zuvor als Bundespräsidentengattin gearbeitet….
Bettina Wulff lässt nicht davon ab, zu klagen(( Warum steht sie da nicht einfach drüber?)) gegen die Behauptung(( Wen interessiert das überhaupt?)), sie habe angeblich(( Habe ich mich nicht mal……
@ Ulf
Ich weiß nicht, weshalb Dein Kommentar rechts nicht unter “Letzte Kommentare” erscheint, das System spinnt wohl ein bisschen.
Das macht nichts, ich spinne auch. Ist auch ein Trackback, wielleicht liegt es daran?
Hehehe….da hat die Frau wohl zu blonde Harre !
Datenkrake Google ist doch für Ihr verhalten nicht verantwortlich und ausserdem ist das ja “nur” eine Suchmaschine.
Demnächst werden die Windparkbetreiber verklagt weil die teuere Frisur vom Szene-Figaro durcheinander geraten ist.
@ Lockez
Ich will jetzt keine Vermutungen dahingehend angestellt zu haben auch nur andeutungsweise vermelden, die Dame könne sich ihre Haare nur blond gefärbt haben.
Nachher steht unter ihrem Namen beim Google noch: “Bettina Wulff echtblond?” – und ich, der sowas nicht bezahlen kann, war’s dann.
Da sollen Frau Ehrensold und der Google das mal hübsch unter sich ausmachen.
Da brauchen die, Norddeutsch gesprochen, “nich’ noch ‘nen Göller zu”.
@Magnus
“Ich weiß nicht, weshalb Dein Kommentar rechts nicht unter “Letzte Kommentare” erscheint, das System spinnt wohl ein bisschen.”
Ich glaube kaum, dass es am System liegt, sondern vermute stark, das Problem gründet in der etwas speziellen Namenswahl. Einfach zu lang, oder dann sind’s die Punkte.