Muss ich mich auch ausdrücklich von den Inhalten meiner eigenen Netzseite distanzieren, also von meinem eigenen Geschreibsel, wenn ich z. B. in einem Diskussionsforum einen Link auf meinen Blog einstelle, um nicht rechtlich noch zusätzlich dafür belangt werden zu können, sollte ich z. B. wegen einer Urheberrechtsverletzung oder eines satirischen Textelementes, das als beleidigend ausgelegt wird, juristischen Ärger bekommen?
Denn wenn ich mich selbst verlinke und mich nicht hinreichend eindeutig von mir distanziere, so könnte ich ja außer wegen der Haupttat auch noch wegen Beihilfe bzw. Begünstigung belangt werden…
Dies mag zunächst wie ein Kalauer eines Satirikers aussehen, dem die Ideen ausgehen; aber, ist die Sache wirklich so eindeutig, zumal für den Betreiber der externen Seite, der mich nicht davon abhielt, meinen Schmuddelkram bei ihm anzupreisen und zu verlinken?
Und wenn ich in meinem eigenen Impressum darauf hinweise, dass ich mich von den Inhalten aller Seiten, die ich verlinke, ausdrücklich distanziere, wie dies seit jenem einschlägig schwachsinnigen Präzendenzurteil dazu praktisch jeder tut: hebt sich das nicht gegebenenfalls rechtlich nachvollziehbar doch auf, wenn ich in einem Text oder danach eine verlinkte Seite implizit wie explizit empfehle?
Hebt nicht vielleicht schon die Empfehlung oder das Lob einer einzigen verlinkten Seite die gesamte Glaubwürdkeit der allgemeinen ausdrücklichen Distanzierung auf und damit deren Validität bezüglich aller verlinkten Seiten?
Muss, wer sich wirklich sicher fühlen will, sich nicht eigentlich von j e d e r verlinkten Seite einzeln noch einmal inhaltlich ausdrücklich distanzieren?
Also etwa: “Ich warne alle Leser ausdrücklich davor, den hier eingestellten Link zu nutzen und will k e i n e s f a l l s zum Anklicken desselben anstiften oder einen Aufruf direkt oder indirekt befördern, da ich mich von den Inhalten dieser Seite, unabhängig davon, inwieweit sie mir bekannt sind, hiermit ausdrücklich und aufs schärfste distanziere.” - ?
Oder lässt man das “unabhängig davon, inwieweit sie mir bekannt sind” doch lieber weg, um für (Staats-)Anwälte nicht gerade noch selbst den Speck auszulegen, da man sich ja nicht glaubwürdig von Inhalten ausdrücklich distanzieren kann, die man gar nicht kennt, so dass auch für eine anzuerkennende ausdrückliche Distanzierung von verlinkten Inhalten eine stets umfässliche und sekundenaktualisierte Kenntnis derer vonnöten wäre, da es sich sonst um eine offensichtlich arglistig täuschende, hiemit gegenstandslose Schutzbehauptung drehe, zum alleinigen Behufe, unsere Rechtsordnung aus niederen Beweggründen zu unterlaufen und untergraben…
Das Ganze absurde Gepfitzel um externe Links und Haftung stellt einen störenden, empörenden, durch nichts zu rechtfertigenden Unfug dar, der eines Rechtsstaates, der ja gerade Rechtssicherheit bieten sollte, gänzlich unwürdig ist.
Steckt dahinter wirklich nur Idiotei, oder eben doch die böswillige Absicht, Netzseitenbetreiber und -Nutzer zu verunsichern, zur Selbstzensur anzuhalten?
Wo führt das womöglich darüber hinaus noch hin?
Kann z. B. ein rechtsgerichtetes Forum noch beruhigt auf ein Antifanetzwerk verlinken, um zu zeigen, wie dort fröhlich zur illegalen Demo, Autoabfackeln, Gewalt gegen die Polizei aufgerufen wird, da die Distanzierung von dessen Inhalten als glaubwürdig anzusehen ist; umgekehrt darf dann die Antifa auf rechte Seiten verlinken, weil man ihr wiederum ihre distanzierte Haltung glauben muss, wenn dort ein ähnlicher Knallkopp auftauchen sollte?
Und natürlich sollte man sich nach dieser Logik auf beiden Seiten hüten, auf jeweilig verwandte bzw. inhaltlich nahestehende Seiten zu verweisen, da in dem Falle die Distanzierung völlig unglaubwürdig ist.
Man sollte also nur noch auf den unbezweifelbar eindeutigen politischen Gegner verlinken, mit dem man am besten schon ein paar Prozesse oder festgestellte Raufhändel hinter sich hat, zwecks Glaubwürdigkeit der Distanzierung.
Wehe aber, man verlinkt auf Seiten, denen man Sympathie entgegenbringt, vielleicht nachweislich einen der Autoren kennt, mit einem schon mal gesehen wurde, in der gleichen Publikation veröffentlichte, mit einem seiner Freunde verschwägert ist oder man sich gar mal explizit lobend über den Autoren oder die Seite öffentlich eingelassen hat.
Links also nur noch gegen nachweisliche Feinde setzen, hurra!
Deshalb heißen die Dinger wahrscheinlich so, wie sie heißen.
Zuguterletzt wäre noch dringend zu empfehlen, das Linktauschen gänzlich zu unterlassen, jedenfalls nie schriftlich zu vereinbaren; denn wer setzt schon in wechselseitigem Einvernehmen Links auf die jeweiligen Seiten, in absolut glaubwürdiger inhaltlicher Distanz zum anderen?
In der Tat, bisher passiert in der Regel nicht viel; aber richtig geklärt ist eben gar nichts.

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