Links und Haftung (II): Lügen geboten

Nach einer ausdrücklichen und ordnungsgemäßen Distanzierung von allen Inhalten dieses Blogs und ganz besonders des Artikels “Links und Haftung: noch mehr Netzfragen” will ich einen weiteren, psychologisch-volkspädagogischen Aspekt bezüglich des Distanzierungszwanges von selbstgesetzten Links aufgreifen.

Es handelt sich dabei natürlich um keinen Zwang im engeren juristischen Sinne: Wer sich nicht distanziert, macht sich nicht zwangsläufig strafbar, sondern nur dann, wenn ihn Inhalte der verlinkten Seite als nichtdistanzierten Verlinker mitstrafbar machen.

Man macht sich also nur dann strafbar, wenn ein anderer das für einen besorgt.

Ein de-facto-Zwang ist dies dann aber doch: Wer liefert sich wohl in einer solchen Weise aus?

Also sagt ein jeder brav sein Sprüchlein, dass er “sich ausdrücklich von allen Inhalten aller verlinkten Seiten distanziere”: und schwuppdiewupp hat es der Rechtsstaat geschafft, praktisch alle Netzseitenbetreiber, die Links setzen, also wirklich fast alle, zum p e r m a n e n t e n  L ü g e n zu nötigen, sich öffentlich (!) gegen alle, und seien es die befreundetsten Seiten, inhaltlich explizit auszusprechen, um einer eventuellen Strafverfolgung zu entgehen (bisher, siehe vorigen Artikel)!

Jeder lügt also brav mit (außer mir selbstredend, denn ich verabscheue wirklich a l l e Seiten außer meiner inhaltlich zutiefst!), gleich mal im Impressum, auf dass er besonders glaubwürdig vor dem Leser dastehe, der hiernach sicherlich nur noch Redlichkeit und ehrliche, aufrichtige Texte daselbst erwarten kann…

Alle aber - fast alle - nehmen dieses Lügengebotsdekret per bestätigtem Präzedenzurteil hündisch hin (um den Schafen mal eine Verschnaufpause zu gönnen), meinen, sie seien als “freie Publizisten” ausgerechnet damit aus dem Schneider.

Man lügt also immerzu grade mal über seine elementaren Geschäftspraktiken eifrig eilfertig los, weil der Staat das so will, und findet irgendwie nach einer Weile gar nichts mehr dabei, freut sich, dass man sich überhaupt noch trauen kann, Links zu setzen.

Liebe Leute, liebe Leute: Ganz offensichtlich kann der deutsche Staat es sich im Weltverbund nicht einfach leisten, dies gänzlich zu verbieten, aber dann schaut mal genauer hin, was er angerichtet hat!

Die Glaubwürdigkeitskeule gegen Scheindistanzierer wurde meines Wissens noch nicht im großen Stile herausgeholt (wenn doch, bitte Hinweis senden!), aber das steht den Staatsanwälten doch jederzeit frei: Wahrscheinlich (wenn es nicht schon geschah) wird man dabei mit den Themen Neonazis, Taliban und Kinderschändern anfangen, dadurch die Öffentlichkeit zu übertölpeln versuchen, um schließlich beliebig mit reinen Willkürprozessen aufwarten zu können, in denen das Argument “offenkundig” gegen den Angeklagten die Hauptrolle spielen wird, sobald Gerichte anfangen mitzumachen (was sie ja zuvor schon haben).

Ab da muss jeder Angst haben, der nicht eindeutig, ausschließlich und nachweislich für den Verfassungsschutz lügt.


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