Sprachmord

Kürzlich wurde der unvergleichlich verdienstvolle, großartige, gut dotierte und weltberühmte allgemeine Wettbewerb, uns die öffentliche Zensurhinrichtung der deutschen Sprache nicht nur medial, sondern auch strafrechtlich zu verordnen, in seine vorerst letzte Runde eingeläutet.

Drei, nein, letztlich lediglich zwei Wörter, da das dritte nur ein “die” war, also ein allfälliger Begleiter, waren von einem Landsmann als “ähnlich” wie in einem inkriminierten Lied auf einem T-Hemd spazierengetragen worden, zwei Wörter, ein Umstands- und ein Namenwort, die in der verurteilten Verbindung so selbstverständlich und alltäglich sind wie etwa “zum Himmel” oder “Leinen los”.

Solches befand unser sogenanntes Bundesverfassungsgericht als zurecht strafwürdig, bestätigte 1750 Euro Geldbuße, damit gleich gar nicht oder je noch Zweifel aufkämen, ob womöglich zwei ähnliche Wörter geduldet würden, die an etwas erinnern k ö n n t e n, das nicht mehr gesungen werden darf.

Die Dämmokratie wächst.

Die Schafsmedien hatten selbstredend nichts dawider einzuwenden.

Ich werde trotzdem nicht in den Iran auswandern.

Fortsetzung nächsten Samstag.

P. S.: Sollte etwa ein Verfassungsrichter oder der ursprünglich wirkende Amtsrichter feucht davon träumen, dass ich sie in der Fortsetzung als logischerweise allein selbst kriminell bezeichnen werde, auf dass sie mich dafür verurteilen lassen zu können wenigstens die erfreuliche Aussicht zu gewinnen vermöchten, so werde ich derlei geilwüchsige delirierende Kreaturen, Krone der Schöpfung eines Gottes, der seinerseits von dem tollwütigen Eber Kakophon gezeugt und von dessen Buhle Hybris in Steißgeburt zur Welt gebracht wurde, zu ihrem lakrimösen Bedauern auch weiterhin enttäuschen.




Finanzkrise na und?

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