Nach einer ausdrücklichen und ordnungsgemäßen Distanzierung von allen Inhalten dieses Blogs und ganz besonders des Artikels “Links und Haftung: noch mehr Netzfragen” will ich einen weiteren, psychologisch-volkspädagogischen Aspekt bezüglich des Distanzierungszwanges von selbstgesetzten Links aufgreifen.
Es handelt sich dabei natürlich um keinen Zwang im engeren juristischen Sinne: Wer sich nicht distanziert, macht sich nicht zwangsläufig strafbar, sondern nur dann, wenn ihn Inhalte der verlinkten Seite als nichtdistanzierten Verlinker mitstrafbar machen.
Man macht sich also nur dann strafbar, wenn ein anderer das für einen besorgt.
Ein de-facto-Zwang ist dies dann aber doch: Wer liefert sich wohl in einer solchen Weise aus?
Also sagt ein jeder brav sein Sprüchlein, dass er “sich ausdrücklich von allen Inhalten aller verlinkten Seiten distanziere”: und schwuppdiewupp hat es der Rechtsstaat geschafft, praktisch alle Netzseitenbetreiber, die Links setzen, also wirklich fast alle, zum p e r m a n e n t e n L ü g e n zu nötigen, sich öffentlich (!) gegen alle, und seien es die befreundetsten Seiten, inhaltlich explizit auszusprechen, um einer eventuellen Strafverfolgung zu entgehen (bisher, siehe vorigen Artikel)! (weiterlesen…)