Absoluter Doppelsprech (III)

Ein weiterer absoluter Doppelsprech waltet, wenn es um die Heiligen Kriege “des Westens” geht. Aber das ist bekannt, wird ein andermal vertieft.

Damit intrinsisch zusammenhängend ist selbstverständlich der Doppelsprech, wo immer es gegen China und Russland geht (kleinere Böse lasse ich jetzt mal außen vor).

Dort stehe es arg, ganz arg, um Meinungsfreiheit und Menschenrechte, und die Demokratiedefizite seien ganz furchtbar.

Während bei uns nicht einmal männlichen Kindern ein Recht auf Unversehrtheit ihres Geschlechtsorgans, auf Schutz vor schwerer Körperverletzung, willkürlicher Verstümmelung, eingeräumt, schon das Bezweifeln bestimmter historischer Vorgänge bis zu über zwölf Jahren ins Gefängnis führen kann, diverse, einst völlig unschuldige Wörter, wie z.B. “Neger”, zu Verfehmung, wenn nicht Verurteilung führen, über Juden nur noch Juden Witze machen dürfen, während unter Kinderschändern nur die ganz kleinen Fische verfolgt werden, von den Machenschaften unseres schon namensfalschen “Verfassungsschutzes” im Zusammenhang nicht nur mit jenem ominösen NSU gar nicht zu reden, man U-Boote an eine fortgesetzt landraubende Atommacht verschenkt, Dschihadisten unterstützt, ausbildet, ausrüstet, wo sie grade genehm, Euro-Kritiker mit allen Mitteln verleumdet und in die einschlägige Ecke gestellt werden, gewalttätige “Antifaschisten” mit Staatsgeldern gefördert, Deutschfeindlichkeit überall sanktioniert, Homosexualität und Kinderfeindlichkeit auf allen Ebenen gefördert, gegen Zwangsprostitution kaum etwas unternommen wird, Masseneinwanderung zumal Kulturfremder in die Sozialsysteme systematisch gefördert, der Vertrag von Lissabon mehrfach gebrochen, das deutsche Volk den Euro aufgezwungen bekam, Deutschland UN-Feindstaat bleibt, man Glühbirnen verbietet, nicht aber Privathubschrauber, Bilderbergerkonferenzen auch noch sicherheitskostenweis, obschon vorgeblich privat, dem Steuerzahler aufbürdet, einen Angriffskrieg nach dem anderen anzettelt und führt, steht es aber doch, jeden Tag, vor allem ganz schlimm bei diesen chauvinistischen Russen und verlogenen, hinterlistigen Chinesen.

Keine Frage: Könnte man es, so überfiele man auch diese Länder.

Fehlt nur noch, dass man, wie früher, als es die DDR noch gab, sagt (ich hörte derlei gar schon): “Dann geh doch nach drüben!”

Absoluter Doppelsprech.

 

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8 Antworten zu “Absoluter Doppelsprech (III)”

  1. electrocat7 sagt:

    Deutschfeindlichkeit überall sanktioniert??? Sakrosant!

  2. Magnus Wolf Göller sagt:

    @ electrocat7

    Deutschfeindlichkeit ist elementarste Bürgerpflicht.

  3. Dude sagt:

    @Magnus

    Wow, Du warst aber in Fahrt heute! Also dieser Teil wäre mein Favorit, aber mal schauen was Teil IV noch bereithält..

  4. Anonymus sagt:

    @ Magnus

    Zitat: Bezweifeln bestimmter historischer Vorgänge bis zu über zwölf Jahren ins Gefängnis führen kann

    Du weisst, dass ich die vergangenen Tage versucht habe mich über das Thema schlauer zu machen und jetzt bin ich doch gelinde gesagt etwas verwirrt. Wer in Deutschland was anderes sagt, als das, was “allgemein bekannt” ist (genau das ist die Formulierung des Bundesgerichtshofes) bei dem Thema, wird mit Gefängnis bestraft! Dazu muss man gar nichts leugnen, nur eine falsche Opferzahl zu nennen ist schon strafbar!

    Nur was ist “allgemein bekannt” ? Bis 1995 standen in Auschwitz grosse Tafeln, dass hier 4 Mio Menschen den Tod fanden. Ab 1995 wurden die Steintafeln durch welche aus Bronze ersetzt, auf denen steht, dass hier 1,5 Mio Menschen den Tod fanden.

    Gut, das ist eine polnische Angelegenheit, wenn deren Museumsdirektor die Tafeln mit der Zahl, die die ehemalige Sowjetunion im Einvernehmen mit den Juden dieser Welt wissenschaftlich bestimmt hat, durch andere Tafeln mit anderen Zahlen austauschen lässt.

    Dagegen steht aktuell im deutschsprachigen Internetlexikon WIKIPEDIA unter Auschwitz eine Zahl von 1,1 Mio Todesopfern, wer die da rein geschrieben hat und wo das gehostet ist, weiss ich nicht.

    Der Ex Spiegel Redakteur und Jude Fritjof Meyer hat dagegen 2002 in der von der Bundestagspräsidentin Rita Süssmuth herausgegebenen Zeitschrift „Osteuropa“ veröffentlicht, dass es insgesamt 510 000 Todesopfer in Auschwitz gegeben hat. Ein Gerichtsverfahren in Deutschland wegen dieser Veröffentlichung wurde eingestellt.

    Welche von den Zahlen in Deutschland im juristischen Sinne des Bundesgerichtshofes aktuell “allgemein bekannt” ist, weiss ich nicht. Ein “Nachrechnen” oder eine “Ergebnisoffene Diskussion” ist jedenfalls in Deutschland auch strafrechtlich untersagt, dito in Österreich, weil das Ergebnis ja eben “allgemein bekannt” ist.

    Wie geschrieben, ich bin etwas verwirrt ob dieser unterschiedlichen Veröffentlichungen zu einer “allgemein bekannten” Tatsache und da ich nicht wegen Verwirrung ins Gefängnis will, glaube ich wohl am besten mal weiter an 4 Mio Todesopfer in Auschwitz, so wie ich das in Kindertagen gelernt habe.

  5. Magnus Wolf Göller sagt:

    @ Anonymus

    Dem, was Du zum von Dir angesprochenen Themenkomplex sagst, habe ich erstmal nichts hinzuzufügen. Ich gehe davon aus, dass Du Dich mit Deinen schlichten Tatsachenaussagen im Rahmen der gegebenen Meinungsfreiheit bewegt hast. Sie sind, soweit mir bekannt, korrekt.

    @ Alle

    Ich bitte darum, diese Sache hier nicht weiter zu vertiefen.

  6. Dude sagt:

    Der UNO-Menschenrechtsrat darf wohl dennoch kurz zu Wort kommen…

    49.
    Laws that penalize the expression of opinions about historical facts are incompatible with the obligations that the Covenant imposes on States parties in relation to the respect for freedom of opinion an d expression.
    The Covenant does not permit general prohibition of
    expressions of an erroneous opinion or an incorrect interpretation of past events.
    Restrictions on the right of freedom of opinion should never be imposed and, with regard to freedom of expression, they should not go beyond what is permitted in paragraph 3 or required under article 20

    http://www2.ohchr.org/english/bodies/hrc/docs/gc34.pdf

    Das sagt alles…

  7. Magnus Wolf Göller sagt:

    @ Dude

    Ja, die UNO darf man wohl noch zitieren. (Ich hoffe, Du hast korrekt zitiert. Man vergesse dabei aber – sehr wichtig! – nicht, dass die Bundesrepublik Deutschland nach wie vor ein UN-Feindstaat ist. Wir sind rechtlos.)

    Es wird sicherlich schon eine deutsche Übersetzung der von Dir angeführten Passage geben, aber ich versuche mich jetzt trotzdem nochmal daran:

    49.
    Gesetze, die den Ausdruck von Meinungen über historische Tatsachen strafbar machen, sind unvereinbar mit den Verpflichtungen, die das Bündnis teilnehmenden Vertragsstaaten hinsichtlich der Meinungs- und Ausdrucksfreiheit auferlegt. Das Bündnis erlaubt kein allgemeines Verbot des Ausdrucks einer irrtümlichen Meinung oder einer unrichtigen Deutung früherer Ereignisse.
    Beschränkungen des Rechts auf Meinungsfreiheit sollten niemals erlassen werden, und sie sollten, in Hinsicht auf die Freiheit des Ausdrucks, niemals überschreiten, was unter Paragraph 3 erlaubt oder unter Artikel 20 geboten.

    49.
    Laws that penalize the expression of opinions about historical facts are incompatible with the obligations that the Covenant imposes on States parties in relation to the respect for freedom of opinion an d expression.
    The Covenant does not permit general prohibition of
    expressions of an erroneous opinion or an incorrect interpretation of past events.
    Restrictions on the right of freedom of opinion should never be imposed and, with regard to freedom of expression, they should not go beyond what is permitted in paragraph 3 or required under article 20

    Papier ist geduldig. Dieses bei uns komplett für den Arsch.

  8. Dude sagt:

    @Magnus

    “Ich hoffe, Du hast korrekt zitiert.”

    Nun, das sollte schon so sein, ausser copy/paste hätte irgendwas abgeändert… Kann aber gern im unten angefügten Link geprüft werden, wobei ich nicht davon ausgehe, dass das nötig ist, denn normalerweise ergibt copy/paste eine 1-1 Übernahme.

    Ps. Danke für die Übersetzung! Soeben noch dem alt-text im Impressum beigefügt. ;-)
    Es gab zwar schon eine, aber die ist mangelhaft bzw. nicht so präzis wie Deine hier.

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