Tat für Tat

Die Idee ist einfach: Jeder Haushalt, in dem Kinder aufgezogen werden und in dem mindestens ein Elternteil arbeitet, sei es sozialversichert oder selbständig, erhält nach einem noch zu erstellenden Schlüssel bis ca. 50.000 Euro Jahreseinkommen linear abnehmend ein Arbeitszeitguthaben.

Das heißt, der jeweilige Haushalt hat Anspruch auf Hilfstätigkeiten im Haushalt, bei der Kinderbetreuung, Müllentsorgung, im Garten, beim Einkauf usw. durch Hartz-IV-Empfänger in einem bestimmten Stundenumfang pro Woche.

Keinerlei gewinnerzielende Tätigkeiten (Büro, Produktion etc.) können dabei abgerufen werden. Wer seinen Stundenanspruch nicht einlösen möchte, kann diesen für z. B. vier Euro je Stunde an Interessenten veräußern. Begonnen wird das Programm mit kinderlosen, unter 30-jährigen Leistungsempfängern.

Keiner sieht mehr ein, warum es inzwischen Millionen gering verdienend Arbeitende mit Kindern gibt, die keinerlei Entlastung durch arbeitslose Leistungsempfänger erhalten.

Wer sich nun andererseits dergestalt nützlich macht, sollte den einen Euro mehr pro Stunde fallweise privat oder aus der Staatskasse erhalten, wer stets unwillig auffällt, erhebliche Kürzungen finanzieller Art gewärtigen müssen.

Der absolute Aberwitz, das Gemeinschaftszerstörende an sich, besteht bisher nämlich darin, dass ein geschickter Leistungsempfänger schon einfach so, mit legalem Zusatzverdienst erst recht mehr, mit etwas Schwarzarbeit darüber hinaus leichthin viel mehr verdienen kann als ein Geringverdienender, zumal mit Kindern.

Und das bei 0 bis 20 Stunden Arbeit pro Woche, statt einschließlich Kinderbetreuung, 70 bis 80! Nichtarbeitende müssen künftig für Arbeitende arbeiten, im Sinne des Gemeinwohls, gerade der Kinderfreundlichkeit wegen.

Die Organisation, Überwachung, zumal notwendige Bürokratie wäre übrigens genau das richtige Tätigkeitsfeld für arbeitslose Bänker, Versicherer und anderlei Buchhalter.

Ausdrücklich will ich betonen, dass keiner der massenhaft schuldlos Arbeitslosen verunglimpft werden soll, vielmehr angemessen und sinnreich auch in die Pflicht genommen. Dass Veräußerungsgewinne von Kapitalgesellschaften wieder unter Vollsteuer gehören, versteht sich in dem Zusammenhang von selbst. Alle müssen ran, nicht nur die Armen.

(verfasst im September 2006)

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